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AGB´s


AGB´s für die Maklertätigkeit


§1 Das Anfordern eines unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag).
Das Verwenden unserer Angebote bedeutet akzeptieren unserer nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen.

Eine Vermittlungsgebühr wird von uns nur im Erfolgsfall, also bei Vertragsabschluss, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben, jedoch auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.

§ 2 Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber  bestimmt . Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber-und Auftragnehmerschutz als vereinbart.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum und Zwischenverwertung sind vorbehalten.

§ 3 Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art,insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt  verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluß solcher Verträge erfolgt.
Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsver-steigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.

§ 4 Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Pacht-oder Mietvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluß bzw. bei Vertragsabschluß.

Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet, insofern nehmen wir für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung.
Falls nicht anders vereinbart, gilt die folgende ortsübliche Maklergebühr inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.)

§ 5 Die ortsübliche Maklergebühr beträgt:
a) bebaute und unbebaute Grundstücke 7,14 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. MwSt.
b) Eigentumswohnungen 7,14 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. MwSt.
c) Mietobjekte, zu Wohnzwecken dienend 2,34 Netto Monatskaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.
d) Mietobjekte, nicht zu Wohnzwecken  dienend bis zu 2 Jahren 2,34 Monatskaltmieten inkl.gesetzl. MwSt.
     2 - 5 Jahre 3 Monatskaltmietenmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
     5 - 10 Jahre 4 % der Zehnjahresmiete zzgl. gesetzl. MwSt.

§ 6 Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses unter Angabe der Quelle innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Angebots mitteilt. Andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns als erfolgt.

§ 7 Obige Bedingungen gelten auch für mündliche, telefonische oder per Email bzw. Fax erfolgte Angebote.

§ 8 Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.

 

 


 

Lohmann Immobilien Rostock | info@sl-immo.de